Abwassergebühr
Abwassergebühr
Die durch Städte und Gemeinden festgelegten Beitrags- und Gebührensatzungen zur Entwässerungssatzung sehen in der Regel vor, dass Grundstückseigentümer für die Abwassermengen, die von ihrem Grundstück der öffentlichen Entwässerungsanlage zugeführt werden, Abwassergebühren zu leisten haben. Die Erhebung der Gebühren erfolgt nach dem Maßstab der gesplitteten Abwassergebühr. Die Gebühr für das Abführen des Oberflächenwassers wird dabei nach der Größe der bebauten (z. B. anhand der Dachgröße) und versiegelten Fläche (z. B. Parkplätze) bemessen.

