Planung und Bemessung
Planung, Bemessung und Ausführung einer Versickerungsanlage werden durch die ATV-DVWK-A 138 geregelt. Demnach müssen Versickerungsanlagen nach den örtlichen Starkniederschlagswerten (z.B. KOSTRA-Daten) bemessen werden.
In der Regel wird bei dezentralen Anlagen eine 5-jährige Überschreitungshäufigkeit, n=0,2/a, gefordert. Dies entspricht einem Regenereignis welches, statistisch betrachtet, alle 5 Jahre vorkommt. Bei Mulden-Rigolen-Systemen kann die Mulde mit einjähriger Überschreitungshäufigkeit, n=1/a, bemessen werden, wenn ein Mulden-Notüberlauf existiert.
Neben den Starkniederschlagswerten sind auch der Durchlässigkeitswert des Bodens (Kf-Wert m/s), sowie die angeschlossene Fläche (m²) und der Abflussbeiwert (ψ) bei der Bemessung der Versickerungsanlage zu berücksichtigen.
Berechnungsrichtlinie für kleinere Objekte
Die Grafik dient lediglich zur groben Orientierung. Eine Dimensionierung nach ATV-DVWK-A138 ist unbedingt erforderlich.
Kostenlose Berechnung Ihres benötigten Versickerungsvolumen
Wenn Sie das PDF-Formblatt "Bemessungsbogen Versickerung" (siehe rechts oben) ausgefüllt an die Fax-Nr.: +49 (0) 76 41/5 89-50 senden, berechnen wir Ihnen kostenlos das erforderliche Versickerungsvolumen und erstellen ein kostenloses Angebot.
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Downloads
- Katalog Versickerung V28

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- Bemessungsbogen für Versickerungsanlagen

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