Mindestgefälle

Mindestgefälle sind in cm/m bzw. in Relationsbeziehungen angegebene Höhendifferenz der Rohrleitungssohle. Sämtliche Zu- und Überlaufleitungen sind mit einem Gefälle von min. 1% (1 cm auf 1 m Länge) bis max. 5% zu verlegen.